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Impfung: Änderungen bei Buchungssystem, Terminvergabe, Zweitimpfung

Das Gesundheitsministerium hat am 14.01.2021 die angekündigten Änderungen am Anmeldesystem für Termine in den Impfzentren und eine bessere Information exklusiv für die Gruppe der über 80-Jährigen konkretisiert. Im Einzelnen ist der Mitteilung der Landesregierung folgendes zu entnehmen:

  • Rund 220.000 impfberechtigte Bürger über 80 Jahren werden ab dem 28.01.2021 ein Informationsschreiben mit einem persönlichen Pin-Code und einer Telefonnummer erhalten. Damit können sich die Senioren ohne Zeitdruck telefonisch für ihren persönlichen Impftermin registrieren lassen.
  • Die in dem Anschreiben vermerkte Telefonnummer soll ab dem 1. Februar montags bis freitags jeweils zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung stehen. Erster buchbarer Termin soll der 8. Februar sein. Im Unterschied zu bisher, werden Terminbuchungen für über 80jährige dabei nicht nur für die Folgewoche, sondern für einen längeren Zeitraum möglich sein.
  • Die Terminvergabe kann weiterhin nur auf Basis der aktuell bekannten Liefermengen erfolgen – dementsprechend werden viele Impfwillige zunächst nur einen Termin erhalten können, der im späten Frühjahr oder gar Frühsommer liegt. Sollte mehr Impfstoff verfügbar sein, wird den Betroffenen telefonisch ein früherer Terminangebote.
  • Die Informationsschreiben samt Pin-Code zur Anmeldung werden in Tranchen versendet. Dabei wird nach einer Altersstaffelung innerhalb der Gruppe der über 80jährigen vorgegangen.
  • Das bestehende Internet-Portal unter www.impfen-sh.de wird weiterhin für alle anderen Gruppen der höchsten Priorisierung nach Bundesverordnung zur Verfügung stehen. Dort werden Impfberechtigte, die nicht zur Gruppe der über 80-Jährigen gehören, weiterhin wöchentlich Termine buchen können. Hierfür wird ebenfalls ein festes Kontingent an Impfdosen bereitgehalten. Auch telefonisch wird es dieser Gruppe möglich sein, Termine zu buchen. Für die Gruppe der über 80-jährigen gilt das beschriebene vereinfachte Buchungsverfahren.
  • Bis die Ergänzung der Terminvorgabe losgeht, werden am 19. Januar und 26. Januar um 8:00 Uhr über die beiden Möglichkeiten der Online-Buchung und der Telefon-Hotlines Buchungsmöglichkeiten geschaltet.
  • Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass das Impfintervall zwischen Erst- und Zweitimpfungen angepasst wird. Die Zweitimpfung soll unabhängig vom Typ des Impfstoffes einheitlich nach 35 Tagen stattfinden (bisherige Planung: nach drei Wochen). Dies hat keine Auswirkungen auf bisher in den Impfzentren ge-buchten Termine der Zweitimpfung – diese bleiben bestehen wie gebucht.

 

Quelle Text: Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag (SHGT, www.shgt.de)

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