Impftermine für über 70-Jährige und andere Gruppen buchbar ab 9. März 2021
Die Landesregierung hat am 8. März 2021 über eine weitere Ausweitung der Online-Buchung für die Prioritätsgruppe 2 für die Corona-Schutzimpfung informiert. Im Einzelnen wurde folgendes angekündigt:
- In der Prioritätsgruppe 2 können ab 9. März 2021, 17 Uhr auch die wegen Alters zwischen 70 und 79 Jahren prioritär Impfberechtigten über das Online-Buchungsportal www.impfen-sh.de einen Impftermin buchen. Es erfolgt eine Impfung mit dem Impfstoff von Astra-Zeneca.
- Allerdings verweist das Gesundheitsministerium auf begrenzte Kapazitäten: Für rund 600.000 Berechtige unter 70 Jahren plus rund 260.000 Berechtige, die 70-79 Jahre alt sind, stehen nach derzeitigem Stand bisher rund 200.000 Termine im März und April zur Verfügung, von denen zudem bereits einige von Personen aus der Prioritätengruppe 1 gebucht sind. Sofern das Land mehr Impfstoff bekommen wird, wird auch die Anzahl der Erstimpfungstermine weiter erhöht.
- Die online-Terminvergabe wird ab dem 09.03.2021, 17:00 Uhr auch für Personen geöffnet, die 80 Jahre oder älter sind. Bisher konnten diese Personen nur über eine spezielle Hotline buchen, die mit einem persönlichen Anschreiben mitgeteilt wurde. Die zusätzliche online-Anmeldemöglich für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, soll zugleich die bisherigen telefonischen Hotlines für ältere Menschen, die nicht im Internet buchen möchten oder können, entlasten. Die Möglichkeit, sich nach dem Erhalt eines persönlichen Anschreibens mit persönlichem PIN telefonisch anzumelden, bleibt weiterhin bestehen. Die entsprechenden Briefe werden weiterhin gestaffelt versendet. Zu dem sich damit ergebenden aktuellen Stand hat das Gesundheitsministerium eine Reihe von Fragen und Antworten zusammengestellt, die wir nachfolgend wiedergeben: Welche Personen sind neben der Prioritätsgruppe 1 laut Bundesimpfverordnung berechtigt in SH ab 09.03., 17 Uhr, einen Impftermin zu buchen?
Alle Personen der Prioritätengruppe 2. Dazu gehören:
- Personen, die 70 Jahre oder älter sind.
Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko, also Personen:
- mit Down-Syndrom (Trisomie 21),
- nach einer Organtransplantation,
- mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression),
- mit hämatologischer oder behandlungsbedürftiger Krebserkrankung (die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt),
- mit schweren Lungenerkrankungen (z.B. COPD, Mukoviszidose),
- mit Diabetes (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder≥ 7,5%),
- mit chronischer Leber- oder Nierenerkrankung,
- mit einem Body-Mass-Index über 40,
- bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstän-de im Einzelfall ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits-verlauf besteht.
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen
- von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die das 70. Lebensjahr vollendet hat, die von dieser Person oder einer sie vertretenden Person bestimmt werden.
- von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person mit den oben genannten Vorerkrankungen, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden
- von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.
- Personal
- in stationären Einrichtungen und in ambulanten Pflegediensten, das geistig behinderte Menschen behandelt, betreut oder pflegt,
- in medizinischen Einrichtungen, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt,
- der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren.
- Polizei- und Ordnungskräfte, die z.B. bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
- Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
- Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind,
- Personen in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur relevant sind,
- Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, sowie in Grundschulen und Förderzentren
- Personen, die in Obdachlosen-, Asylbewerber-, Flüchtlings- oder Spätaussiedler-Unterkünften leben oder tätig sind,
- Personen, die mit anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.
Wie kann die Berechtigung nachgewiesen werden?
Es gibt vier Wege die jeweilige Impfberechtigung nachzuweisen:
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- Amtliches Dokument für das Alter (z.B. Personalausweis)
- Ärztliches Attest um die Impfberechtigung aus medizinischen Gründen nachzuweisen, die auch den Ärzten entsprechend vergütet werden: Erkrankungsnachweis (schleswig-holstein.de)
- Arbeitgeberbescheinigung / Bescheinigung der Unterbringung: Berechtigungsschein Berufstätigkeit (schleswig-holstein.de)
- Kontaktnachweis für Schwangere oder die Kontaktpersonen der Pflegebedürftigen: Nachweis Kontaktpersonen (schleswig-holstein.de)
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Personen, die nicht zu den Berechtigten gehören, werden bei den Impfzentren abgewiesen werden, es ist daher wichtig, dass die genannten Anmeldevoraussetzungen vorliegen. Sollten Personen sich online fälschlicherweise angemeldet haben, können diese sich auch online über die Seite durch einen Klick auf Stornieren wieder abmelden.
Wie funktioniert die parallele Anmeldung von Prioritätsgruppe 1 und 2?
Berechtigte der Prioritätsgruppe 1 können weiterhin online über www.impfen-sh.de einen Impftermin buchen. Ab 09.03., 17 Uhr, können sich ebenfalls Personen der Prioritätsgruppe 2 für eine Impfung online anmelden. Personen, die älter als 80 Jahre sind und somit zur Prioritätengruppe 1 gehören, haben dabei mehr Termin-Auswahlmöglichkeiten, da für diese Gruppe exklusiv Termine mit dem BioNTech/Moderna-Impfstoff reserviert sind, der in den Impfzentren nachmittags geimpft wird. Das Buchungssystem erkennt anhand der Eingabe des Geburtsdatums, welche Termine verfügbar sind. Einen Anspruch auf Auswahl des Impfstoffes besteht nicht.
Werden die Ü80-Jährigen weiterhin angeschrieben?
Ja. Seit dem 01.02. ist für Personen, die 80 Jahre und älter sind, eine exklusive telefonische Anmeldung nach Erhalt eines Impfeinladungs-Schreiben und persönlichem PIN-Code möglich. Ende Januar ist die Versendung der Impfeinladungs-Schreiben gestartet. Um die sehr hoch ausgelastete Telefon-Hotline für die Personen, die bereits einen Brief erhalten haben, erreichbarer zu machen, wurde anders als ursprünglich vorgesehen der Briefversand weiter entzerrt. Mit der Versendung weiterer Schreiben in kleineren Tranchen ist nach jetzigem Stand bis Mitte März zu rechnen. Auf vielfachen Wunsch der Seniorinnen und Senioren wird ab Dienstag, 09.03., 17 Uhr, zudem als zusätzliches Angebot auch wieder die Anmeldemöglichkeit für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, über die Internetseite www.impfen-sh.de eröffnet. Termine sind dort i.d.R. nachmittgas exklusiv für die Gruppe der über 80-Jährigen reserviert. Die Möglichkeit sich per Telefon mit persönlichem PIN nach dem Erhalt eines persönlichen Anschreibens anzumelden, bleibt weiterhin bestehen. Das Anschreiben und eine PIN sind aber nicht erforderlich für die alternative online-Anmeldung. Jede Person aus der Gruppe, die älter als 80 Jahre ist, kann sich also unabhängig vom Erhalt des Briefes auch ab 09.03., 17 Uhr, online anmelden.
Können sich Personen über 80 Jahren, die sich telefonisch angemeldet haben, wieder abmelden – z.B. im Krankheitsfall –, falls sie telefonisch nicht durchkommen?
Ja, die Personen, die Personen können auch über die E-Mail-Adresse impftermine@sozmi.landsh.de ihren Termin stornieren oder eine Umbuchung anfragen.
Wieviel Impfstoff steht zur Verfügung?
Zwischen dem 01. März und dem 02. Mai stehen basierend auf den derzeitigen Lieferzusagen insgesamt rund 300.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen in den Impfzentren mit mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) zur Verfügung. Hiervon entfallen ca. 175.000 Termine auf Erstimpfungen. Hinzu kommen rund 200.000 Erst-Impftermine mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca. Diese Termine konnten schon seit dem 23.02.2021 von Personen der Prioritätsgruppe 1 gebucht werden. Weiter werden im gleichen Zeitraum ca. 90.000 Dosen mRNA-Impfstoff über Mobile Teams verteilt, die in der Eingliederungshilfe, den Tagespflegen und in der ambulanten Intensivpflege impfen. An Krankenhäuser und andere Einrichtungen werden ca. 30.000 Dosen AstraZeneca abgegeben. Sollten sich die Lieferzusagen für Schleswig-Holstein weiter erhöhen, bzw. nach oben korrigiert werden, werden auch mehr Termine buchbar sein.
Entspricht die Anzahl der auf www.impfen-sh.de unter den jeweiligen Impfzentren angegeben „Terminen“ auch der Anzahl der Personen, die sich impfen lassen können?
Nein, es können sich deutlich mehr impfen lassen. Denn: Die unter den jeweiligen Impfzentren angegebenen Anzahl der Termine bezieht sich auf die noch verfügbaren Uhrzeiten, bzw. Zeitfenster. Termin ist also im Sinne von Uhrzeit zu verstehen. Da sich zu einer Uhrzeit aber mehrere Personen gleichzeitig in einem Impfzentrum impfen lassen können, besteht tatsächlich für deutlich mehr Personen an jeweils einem „Termin“ die Möglichkeit zur Impfung. Die tatsächliche Anzahl von Personen, bzw. damit auch Impfdosen, hängt unter anderem davon ab, wie viele Impflinien in einem Impfzentrum parallel betreiben werden. Hinter einem „Termin“ stehen in der Regel zwischen 4 und 20 einzelne Impfungen, pro Viertelstunde und pro Impflinie werden 4 Personen einbestellt.
Gibt es Tipps, um trotz des zu erwartenden hohen Andrangs, online einen Termin zu erhalten?
Zur Erläuterung: Während Sie Ihren Termin buchen wollen, werden andere Personen dies voraussichtlich parallel auch versuchen. Die Reservierung eines Termins beginnt in dem Augenblick, indem Sie einen konkreten Termin auswählen und nicht solange Sie sich noch im Verifzierungsprozess befinden. Während Sie sich noch im Verifizierungsprozess befinden, kann ein gewünschter Termin eventuell bereits durch andere Personen gebucht worden sein. Es kann daher hilfreich sein, nicht unbedingt den ersten verfügbaren Termin anzupeilen, da sich darauf voraussichtlich viele Menschen fokussieren werden.
Über 80-jährigen Personen wird geraten, einen Termin nachmittags zu buchen, da diese Termine für die Gruppe der über 80-Jährigen reserviert sind und die Buchung damit nicht in Konkurrenz zu den anderen Berechtigten der Prioritätengruppe 2 steht.
Was kann der Grund sein, wenn eine Online-Anmeldung nicht funktioniert und was kann ich dagegen tun?
Neben der Möglichkeit, dass keine Termine verfügbar sind, folgendes zur Erläuterung: Im Internet greifen Sie mit Ihrer eigenen Technik auf die Anmeldeserver zur Terminvergabe zu. Die Terminvergabewebsite hat mittlerweile hunderttausende Termine erfolgreich vergeben. Fehlermeldungen können also auf „Kundenseite“ begründet sein. Prüfen Sie daher technisch Folgendes:
- Sie benötigen einen aktuellen Internet-Browser (z.B. Firefox, Microsoft Edge, Google Chrome, etc.). Veraltete Browser wie zum Beispiel der Microsoft Internetexplorer funktionieren nicht.
- Prüfen Sie Ihren Spam-Ordner, wenn Sie die Verifizierungsmail nicht bekommen haben. Die Einstellungen des Spamschutzes liegen auf der „Kundenseite“ und können nicht extern nicht beeinflusst werden.
- Wenn Sie Probleme beim Betrieb der Website haben, könnten in seltenen Fällen auch eigene Cookie- oder Firewall-Einstellungen die Ursache sein. Dies könnte z.B. durch die Nutzung eines anderen Rechners oder eines Smartphones behoben werden.
Gibt es eine Möglichkeit für Personen zwischen 70 und 79 Jahren, die kein Internet haben, sich anzumelden?
Ja. Es wird dringend empfohlen – gegebenenfalls mit Unterstützung – die Online-Anmeldung vorrangig zu nutzen, da dies mehr Personen eine Anmeldung ermöglicht. Sollte das nicht möglich sein, gibt es aber die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung unter der kostenfreien Nummer 0800 455 655 0. Hier muss derzeit mit Wartezeiten gerechnet werden, bzw. damit, dass mehrere Versuche notwendig sind.
Was muss ich im Hinblick auf die Terminauswahl beachten?
Zu jeder Erstimpfung gehört eine Zweitimpfung. Der Zweittermin kann nicht verlegt werden. Sie müssen ihn zum jeweils angegebenen Zeitpunkt wahrnehmen. Buchen Sie daher nur einen Ersttermin, dessen Zweittermin Sie ebenfalls wahrnehmen können.
Ist es erforderlich, dass ich deutlich vor einem Termin zum Impfzentrum komme?
Nein. Bitte erscheinen Sie pünktlich, aber nicht vorzeitig zur Impfung. Im Impfzentrum gelten die Abstandsregeln, die gewahrt werden müssen. Das gelingt besser, wenn Sie pünktlich zum Termin erscheinen.
Text-Quelle: Landesgeschäftsstelle des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages (www.shgt.de) vom 08.03.2021