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 Finanzierung der Pflege – Wer zahlt was?

Pflegebedürftigkeit tritt oft völlig unvorhergesehen ein, oft überschlagen sich die Ereignisse und die betroffenen Angehörigen, die in der Regel stellvertretend tätig werden, haben viele Fragen zu klären.

  • Was kostet Pflege zuhause oder in einer anderen Wohnform?
  • Wer kann Wohngeld beantragen?
  • Wie kann die Pflege finanziert werden?
  • Wobei hilft ein Schwerbehindertenausweis?
  • Ab wann hat man Anspruch auf Grundsicherung/Bürgergeld?
  • Was ändert sich ab 2024?
  • Was passiert mit dem eigenen Haus? Bleiben die Ersparnisse erhalten?

Wenn eine pflegebedürftige Person trotz Unterstützung durch Angehörige und ambulanter Hilfen – wie zum Beispiel durch einen Pflegedienst, den Besuch einer Tagespflege oder Nachbarschaftshilfe – nicht mehr zu Hause versorgt werden kann, dann ist häufig der Umzug in ein Pflegeheim notwendig. Das ist meistenteils mit enormen Kosten verbunden.

  • Was steckt hinter den Pflegekosten / Pflegesatz?
  • Wann beteiligt sich das Sozialamt an den Pflegekosten?
  • Müssen die Kinder oder sogar die Enkelkinder für die Pflege aufkommen?

Im Rahmen der Veranstaltung wird Thomas Richert, Stabsstelle der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten und der Beauftragten für die Landespolizei einen Überblick über die unterschiedlichen Hilfemöglichkeiten des Sozialrechtes geben und für Fragestellungen zur Verfügung stehen.

­Der Vortrag ist kostenlos. Infos und Anmeldung unter der Tel. 04542 – 826 549 oder 04152 – 805 795 im Pflegestützpunkt oder per Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de

07.02.2024, 16.00Uhr
Johanniter Krankenhaus
Vortragssaal
Am Runden Berge 3
21502 Geesthacht

14.02.2024, 16.00Uhr
Lebenshilfewerk Mölln
Raum Mölln-Hagenow
Grambeker Weg 111
23879 Mölln

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