Das Ergebnis ist nun die Oberstufe – doch warum führte derselbe Rechenstoff zu einem teuren Rechtsverfahren?
(pm) Die Stecknitz-Schule wächst. Und sie wächst seit Jahren – sichtbar, messbar und belegbar. Trotzdem musste der Schulverband an der Stecknitz den Weg durch ein aufwendiges und kostenintensives Rechtsverfahren gehen, um genau das feststellen zu lassen, was die eigenen Zahlen schon lange zeigen: Die Voraussetzungen für eine gymnasiale Oberstufe sind erfüllt.
Bereits seit mehreren Jahren verzeichnet die Gemeinschaftsschule einen deutlichen Anstieg der Schülerzahlen. Allein in den fünften Klassen hat sich die Zahl der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler von 62 auf zuletzt 125 mehr als verdoppelt. In der gesamten Sekundarstufe I wuchs die Schülerschaft innerhalb von sechs Jahren von 379 auf 623 Kinder. Diese Entwicklung ist keine Momentaufnahme, sondern stabil und über Jahre dokumentiert. Und für jeden in der schulstatistik sichtbar, auch für das Bildungsministerium.
Besonders bemerkenswert: Das Wachstum lässt sich nicht allein durch demografische Effekte erklären. Vielmehr entscheiden sich zunehmend Familien aktiv für die Stecknitz-Schule – auch über das unmittelbare Einzugsgebiet hinaus. Hinzu kommen regelmäßige Rückläufer aus Gymnasien, die die Jahrgänge im Verlauf der Sekundarstufe I weiter vergrößern. So startete etwa ein Jahrgang mit 62 Kindern und wuchs bis zur Klassenstufe 10 auf 85 Schülerinnen und Schüler an. Eine Zuwandererquote von etwa 27%. und hier wird es spannend, denn diesem Zuwachs meint das Bildungsministerium bei der Frage der erforderlichen Quote für die Genehmigung einer Oberstufe nicht berücksichtigen zu müssen.
Vier Rechenwege – ein Ergebnis
Trotz dieser klaren Entwicklung kam es zu erheblichen Differenzen zwischen dem Schulverband und dem Ministerium bei der Bewertung der Zahlen. Das Ministerium legte unterschiedliche, teils kombinierte Landes- und Kreiswerte zugrunde, deren statistische Basis aus Sicht des Schulverbandes nicht konsistent war. Diese methodischen Unklarheiten wurden bereits in einem früheren Verwaltungsgerichtsverfahren deutlich festgestellt und das Gericht hat den Rechenweg des Bildungsministerium deutlich zurückgewiesen.
Schulverbandsvorsteher Friedrich Thorn: „Ich hätte mir gewünscht, dass die Bildungsministerin vor allem die neue Bildungsministerin Frau Stenke einmal das Gespräch mit uns sucht oder zumindest aus ihrem Ministerium heraus, aber stattdessen hat das Ministerium Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Vor wenigen Tagen haben wir hierzu die Begründung erhalten, die weiterhin aus meiner Sicht Äpfel mit Birnen vergleicht. (Auch hier wäre das Ergebnis mit aktuellen Schülerzahlen: Oberstufe)
Als Schulverband gingen wir daraufhin einen ungewöhnlichen, aber transparenten Schritt:
Wir berechneten alle vier vom Ministerium selbst definierten Szenarien erneut – ohne zusätzliche Annahmen, ohne Schönrechnerei, sogar ohne die realen Zugänge in der Sekundarstufe I zu berücksichtigen.“
Das Ergebnis ist eindeutig:
In allen vier Szenarien wird die erforderliche Mindestgröße von mehr als 50 Schülerinnen und Schülern im künftigen Jahrgang 11 überschritten. Der Unterschied liegt lediglich im Zeitpunkt – nicht im „Ob“. Je nach Szenario wird die notwendige Größe bereits 2026/27 oder 2027/28 erreicht; selbst im ungünstigsten Rechenweg spätestens 2030/31.
Die eigentliche Frage
Vor diesem Hintergrund stellt sich eine Frage, die viele Eltern, Lehrkräfte und Kommunalpolitiker umtreibt:
Warum führte dieselbe Datengrundlage zu einem jahrelangen Rechtsstreit, wenn am Ende selbst nach ministerieller Methodik kein sachliches Argument gegen eine Oberstufe bleibt?
Der Schulverband betont, dass es nie um Konfrontation gegangen sei. Ziel sei stets eine sachlich korrekte und nachhaltige Lösung gewesen – und vor allem eine, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum gerecht wird. Lange Anfahrtswege, eingeschränkte Erreichbarkeit externer Oberstufen und daraus resultierende Bildungsabbrüche seien reale Probleme, die sich nicht mit abstrakten Durchschnittswerten erklären lassen.
Appell an Politik und Verwaltung
Mit Blick auf das Rahmenkonzept Schule 2035, das Chancengerechtigkeit und durchgängige Bildungsbiografien als zentrale Ziele formuliert, bittet der Schulverband nun um eine erneute interne Prüfung – und um Dialog statt weiterer Verfahren. Auch die Hansestadt Lübeck hat sich politisch für eine Oberstufe an der Stecknitz-Schule ausgesprochen, was zusätzliche Zugänge erwarten lässt.
Am Ende bleibt ein bitterer Beigeschmack:
Die Zahlen waren da. Die Entwicklung war da. Die Oberstufe wäre nun folgerichtig.
Doch der Weg dorthin führt scheinbar über ein teures und belastendes Rechtsverfahren, das viele vor Ort gern vermieden hätten.
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