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Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Kreises vom 09.03. richtet sich an Reise-Rückkehrer

Die Allgemeinverfügung des Kreises (siehe Anlage) richtet sich an Einreisenden aus Risikogebieten, denen es für 14 Tage nach Rückkehr verboten ist, besonders relevante Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen zu besuchen.

Mit der Allgemeinverfügung soll die Ausbreitung der Erkrankung weiter verlangsamt werden, indem Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personengruppen oder Einrichtungen in denen das Weitergaberisiko des Virus besonders hoch ist, vor Risikopersonen geschützt werden. Erkrankte Personen, die sich in den Risikogebieten aufgehalten haben, dürfen selbstverständlich die Krankenhäuser aufsuchen, sollten sich aber nach Möglichkeit zuvor anmelden.

Anlage: Corona-Virus – Allgemeinverfügung Landrat vom 09.03.2020

Weitere Informationen über die Webseite des Robert-Koch-Instituts www.rki.de/covid-19

Frank Hase

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