Corona: Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern und Zeitplan für weitere Öffnungen
Bund und Länder haben sich am 17. Juni 2020 auf eine Reihe von Eckpunkten für die Fortführung der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus geeinigt. Hervorzuheben sind folgende Eckpunkte:
- Der Mindestabstand von 1,5 m, verstärkte Hygienemaßnahmen, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen und die Kontaktbeschränkungen sollen fortgeführt werden.
- Die Menschen sind weiter angehalten, die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen.
- Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, die Corona-Warn-App zu nutzen.
- Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sollen mindestens bis Ende Oktober 2020 nicht stattfinden. In Schleswig-Holstein sind sie bislang bis zum 31. August 2020 untersagt. Es ist also mit einer entsprechenden Änderung der Landesvorschriften zu rechnen.
Die geltende Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ist bis zum 28. Juni 2020 befristet. Nach unseren Informationen ist davon auszugehen, dass vor diesem Zeitpunkt keine wesentliche Änderung der Verordnung erfolgt. Mit weiteren Öffnungsschritten ist daher durch eine Änderung der Landesvorschriften mit Wirkung ab dem 29. Juni 2020 zu rechnen. Der absehbare nächste Termin für weitere Lockerungen ist der 10. August 2020. Diese Angaben stehen unter dem Vorbehalt anderweitiger politischer Entscheidungen.