Corona: Neue Bekämpfungsverordnung des Landes vom 02.04., dazu Bußgeld-Katalog sowie 11. Allgemeinverfügung des Kreises
Gaststätten und gastronomische Lieferdienste dürfen Leistungen im Rahmen eines Außerhausverkaufs von mitnahmefähigen Speisen für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen, sofern Wartezeiten in der Regel nicht anfallen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Wartenden sichergestellt ist. Weitere Regelungen siehe anliegende Verordnung sowie Positivliste dazu.
Corona-Virus – Maßnahmen zur Bekämpfung – Rechtsverordnung Land vom 02.04.2020
2020-04-02 Auslegungshinweise Positivliste nach 11 LVO
Corona-Virus – Bußgeldkatalog Land nach LandesVO Stand vom 03.04