skip to Main Content

Corona: Mund-Nase-Bedeckung an Schulen und Frage: „Darf mein Kind in die Kita oder Schule?“

Wie bereits angekündigt hat die Landesregierung am 22.8.2020 eine Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, mit der eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an Schulen angeordnet wird. Die Änderung tritt am 24. August 2020 in Kraft. Die Änderungsverordnung ist als Anlage beigefügt.

Die Pflicht gilt für alle Personen und Schüler allen Alters und im Prinzip auf dem gesamten Schulgelände mit Ausnahme des Unterrichts, des Sports und des Schulhofs bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zwischen den Kohorten. Außerdem gilt die „Maskenpflicht“ auf dem Weg zum Bus oder Bahnhof, sofern nicht der Mindestabstand zu Schülern anderer Kohorten eingehalten wird.

Außerdem wird die „Maskenpflicht“ auf Horte erweitert, um die Schulkinder auch dort zu erfassen, wo typischerweise eine Durchmischung von Kohorten stattfindet.

Durch eine Ergänzung von § 18 Abs. 1 der BekämpfVO wird klargestellt, dass die Bestimmungen für Personenverkehre (also Maskenpflicht, aber kein Abstandsgebot) auch für Schülerverkehre gelten.

Das Land hat ebenfalls die Übersicht zur Frage „Darf mein Kind in die Kita oder Schule?“ mit Datum vom 26.08. aktualisiert. Diese ist hier ebenfalls als Anlage beigefügt.

Corona-Virus – Maßnahmen zur Bekämpfung – Rechtsverordnung Land vom 26.06.2020_konsolidierte_Fassung

Corona-Virus – Empfehlung Krankheitsanzeichen – 2020-08-27

Back To Top