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Corona: Ausdehnung Ladenöffnungszeiten an Sonntagen von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mit der 6. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 19.3.2020 dürfen folgende Verkaufsstellen an Sonntagen in der Zeit von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:

  • Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien
  • Tankstellen
  • Poststellen
  • Zeitungsverkauf
  • Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte
  • Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und der
  • Großhandel

Anbei die Verfügung.

Corona-Virus – Allgemeinverfügung Landrat vom 19.03.2020 – Nr. 6

Frank Hase

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