skip to Main Content

Corona: Allgemeinverfügung des Kreises Nr. 8 sowie Rechtsverordnung des Landes vom 23.3. setzen „Kontaktsperre“ um

Die Allgemeinverfügung Nr. 8 des Kreises vom 23.3. sowie die Rechtsverordnung des Landes vom 23.3. sind hier als Anlagen angehängt. Ebenfalls eine sogenannte „Positiv-Liste“ welche Geschäfte geöffnet bleiben dürfen:

Corona-Virus – Allgemeinverfügung Landrat vom 23.03.2020 – Nr. 8

Corona-Virus – Allgemeinverfügung Landrat vom 23.03.2020 – Nr. 8 – Positiv-Liste vom 23.3.2020

Corona-Virus – Maßnahmen zur Bekämpfung – Rechtsverordnung Land vom 23.3.2020

 

Aus der 8. Allgemeinverfügung des Kreises bitte ich insbesondere folgende Inhalte zu berücksichtigen (siehe Ziffern 10 und 11 ab Seite 6):

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Dabei sind die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ein Mindestab-stand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sind untersagt. Dies gilt auch in Wohnungen, auf Privat-grundstücken und in privaten Einrichtungen.

Kontakte zu anderen Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

 

Frank Hase (Foto Gemeinde Sierksrade)

 

Back To Top