Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Kreises vom 09.03. richtet sich an Reise-Rückkehrer
Die Allgemeinverfügung des Kreises (siehe Anlage) richtet sich an Einreisenden aus Risikogebieten, denen es für 14 Tage nach Rückkehr verboten ist, besonders relevante Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen zu besuchen. Mit der Allgemeinverfügung soll die Ausbreitung der…