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Aufstallpflicht für Geflügel und anderer gehaltener Vögel sowie Verbot von Ausstellungen von Geflügel und anderer gehaltener Vögeln

Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg hat mit Verfügung vom 19.11.2021 bekanntgegeben, dass im gesamten Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltene Vögel ausschließlich

in geschlossenen Ställen oder

unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten und seitlich überstehenden Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung).

Weitere Bestimmungen können der anhängenden „Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung“ entnommen werden.

 

Foto Adobe Stock (ehem. Fotolia_168620152)

Anlage: bitte den nachstehenden Link doppelt anklicken
Geflügelpest – Bekanntmachung Allgemeinverfügung Kreis 09-2021 vom 21.11.2021

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