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Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr

Die Bundesregierung hat mit der Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung) vom 26. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 25). Die Maskenpflicht sowohl für Fahrgäste als auch für das Personal in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs mit Wirkung ab 2. Februar 2023 ausgesetzt. Nachdem schon die Landesregierung die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr ausgesetzt hatte, entfällt damit nun ab sofort auch die entsprechende Vorgabe für den Personenfernverkehr.

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