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Aufbau von 28 Impfzentren in Schleswig-Holstein

Land, kommunale Landesverbände, kassenärztliche Vereinigung und die Bundeswehr haben am 24. November 2020 über den geplanten Aufbau von 28 Impfzentren in Schleswig-Holstein informiert (siehe dazu info-intern Nr. 391/20). Eine entsprechende gemeinsame Presseerklärung ist als Anlage 1 beigefügt. Zu den Impfzentren sind unter anderem folgende Eckpunkte hervorzuheben.

Insgesamt sollen im Land 28 Impfzentren entstehen. Jeder Kreis strebt ein bis drei Standorte an. Die Standortkommunen wurden von den Kreisen bereits festgelegt. In jedem Kreis soll bis zum 15. Dezember 2020 mindestens ein Zentrum bereitstehen. Die weiteren Zentren werden sukzessive in Betrieb genommen. Weitere Personen sollen in Krankenhäusern und über mobile Teams in Pflegeeinrichtungen etc. geimpft werden. Die mobilen Teams werden durch die Kassenärztliche Vereinigung organisiert.

Die einzelnen Impfzentren sollen über mehrere parallele „Impflinien“ verfügen, an denen jeweils 120-150 Impfungen täglich durchgeführt werden können. In den Impfzentren sollen im Ergebnis bis zu 300.000 Impfungen pro Monat durchgeführt werden können.

Die Terminvergabe wird über eine zentrale Stelle erfolgen. Über das Terminvergabesystem wird die Zugangsberechtigung der Impfwilligen geregelt. Das entsprechende Anmeldeverfahren wird noch festgelegt.

Die Impfzentren sollen nicht wohnortgebunden sein. Ziel ist ein niedrigwilliger Zugang zu den Impfzentren. Daher soll es auch möglich sein, sich in der Nähe seines Arbeitsplatzes impfen zu lassen. Wegen der besonders ausgeprägten Pendlerbeziehungen im Hamburger Umland führt die Landesregierung Gespräche mit der Freien und Hansestadt Hamburg.

Die Kosten für die Impfzentren trägt das Land. Das notwendige Verbrauchsmate-rial (zum Beispiel Spritzen, Kanülen, etc.) wird vom Land zur Verfügung gestellt. Die Ärzte werden von der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt. Diese ruft aktive und pensionierte oder in Elternzeit oder in anderen Berufszweigen tätige Ärzte zur Mitwirkung auf. Die Bundeswehr wird die Impfzentren logistisch und bei der administrativen Leitung unterstützen. Die Auslieferung des Impfstoffes wird von einer zentralen Stelle in Schleswig-Holstein aus erfolgen. Von dort wird dieser täglich an die einzelnen Zentren ausgeliefert.

Die Impfung wird auf freiwilliger Basis erfolgen. Zu Beginn der Impfphase wird eine Priorisierung der Impfungen nach den von der Ständigen Impfkommission festzulegenden Kriterien vorgenommen.

Das grundsätzliche Vorgehen bei der Impfung folgt einer aus zwei Phasen bestehenden Strategie der Bundesregierung. Eine entsprechende Übersicht der Nationalen Impfstrategie ist als Anlage 2 beigefügt

Zu den Anlagen, bitte hier anklicken:

Anlage 1 – Presse-Info Aufbau Impfzentren

Anlage 2 – Übersicht Nationale Impfstrategie

 

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