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Aktuelle Informationen

Verlängerung der Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 30.9.2022

Die Landesregierung hat am 22.09.2022 die aktuell bis zum 23. September 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 30. September 2022 verlängert. Die Verlängerung erfolgt lediglich aus rechtlichen Gründen so kurzfristig, weil zum 1. Oktober 2022 eine neue Rechtsgrundlage für die Verordnung im Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt. Es ist daher davon auszugehen, dass auch über den 30. September 2022 hinaus die Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst in unveränderter Form fortgelten wird.

 

Infektionsschutzgesetz: Keine Testpflicht bei Rückkehr in Kita/Schule

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 16. September 2022 (BGBl. I, Seite 1454) sind umfangreiche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes am 17. Septem-ber in Kraft getreten bzw. treten entsprechend der gesetzlichen Regelung am 24. Sep-tember und 1. Oktober 2022 in Kraft.

Abweichend davon werden die in dem verkündeten Gesetzestext noch vorgesehenen neuen Testpflichten bei Kitas, Schulen etc. für Beschäftigte und Kinder nach einer Infektion nicht in Kraft treten. Der Bund hat den Ländern zugesagt, dass diese Regelung noch vor Inkrafttreten dieser Testpflichten durch eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes wieder gestrichen werden.

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