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Abnahme von Bäumen und Baumgruppen im Zeitraum 01.10. bis 28.02.

Die Naturschutzbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg weist auf das Verfahren zur Abnahme von landschaftsbildenden und ortsbildprägenden Einzelbäumen und Baumgruppen hin, insbesondere auf die Verbotsfrist zum Fällen im Zeitraum 01. März bis 30. September eines jeden Jahres. Die Hinweise der Naturschutzbehörde sowie ein Antrag auf Baumfällung sind hier als Anlagen beigefügt. Rückfragen können auch gerichtet werden an:

Anlage – bitte nachstehend anklicken:
Hinweise und Antrag Kreisverwaltung in Ratzeburg – Abnahme Bäume und Baumgruppen

Rückfragen an Kreisverwaltung – Fachdienst Kreisforsten in Farchau:
Tel.: 04541 8615-0
E-Mail: baumschutz@kreis-rz.de
Postanschrift:
Fachdienst Kreisforsten
Farchauer Weg 7
23909 Fredeburg

Text Frank Hase, Amt Berkenthin

 

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