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Ankündigung: Öffnungsschritte in Schleswig-Holstein ab dem 08.03.

Die Landesregierung hat am 4. März 2021 mit weiteren Details darüber informiert, in welcher Weise die zwischen Bund und Ländern verabredeten Öffnungsschritte ab dem 8. März 2021 in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Mit einer entsprechenden Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ist zum Wochenende zu rechnen. Folgende Änderungen gegenüber den bisher geltenden Regelungen sind demnach zu erwarten:

  • Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes unter 50 kann der Einzelhandel (darunter auch der Buchhandel) ab dem 8. März wieder öffnen. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Die Kontaktdatenerfassung kann durch die Geschäfte auf freiwilliger Basis erfolgen, hier wird die Nutzung von Apps empfohlen. Liegt der Inzidenzwert in der Zukunft über 50, muss die Verordnung gemäß MPK-Beschluss wieder geändert werden. Dann gilt ebenfalls die Kundenbegrenzung je Quadratmeter Ladenfläche (1 pro 20 qm/40 qm), jedoch besteht nun die Pflicht zur Terminvereinbarung vor Ort oder online sowie zur Kontaktdatenerfassung. Liegt der Inzidenzwert landesweit über 100, bleibt der Einzelhandel geschlossen, bestellte Waren können nur nach Voranmeldung abgeholt werden (Click & Collect). Für den Einzelhandel wird eine Stichtagsregelung eingeführt, nach der die Entwicklung des Infektionsgeschehens bewertet und für die Öffnungsmodalitäten für die folgende Woche festgehalten werden.
  • Erweitert wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften. Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt sind wieder möglich. Die Personenzahl bleibt dabei auf maximal fünf Personen begrenzt. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Liegt die 7-Tages-Inzidenz unter 35, sind Treffen mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Auch hier sind Kinder unter 14 Jahre ausgenommen, Paare zählen als ein Hausstand.
  • Am 8. März werden Fahrschulen (und Flugschulen) ihre Arbeit wieder vollständig aufnehmen können.
  • Nach der Öffnung von Friseursalons und Nagelstudios können ab 8. März weitere körpernahe Dienstleitungen mit entsprechenden Hygienekonzepten angeboten werden. Dazu zählen u.a. Tattoo-, Sonnen-, Kosmetik- und Massagestudios. Voraussetzung für Behandlungen, bei denen nicht dauerhaft eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann, wird ein tagesaktueller negativer Covid19-Test der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal sein.
  • Darüber hinaus sollen die Familienarbeit in Gruppen von maximal 10 Personen wieder ermöglicht werden sowie Kinder und Jugendtreffen in festen 10er-Gruppen erlaubt sein.
  • Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern können im Rahmen des organisierten Vereinssports draußen trainieren.
  • Gruppen mit bis zu 10 Personen können bei einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz unter 50 Sport im Außenbereich treiben, ohne dass ein Verein organisatorisch dahintersteht.
  • Außerschulische Bildungseinrichtungen wie bspw. Musikschulen können Einzelunterricht anbieten.
  • Gemeinschaftsräume in Pflegeheimen sollen 14 Tage nach erfolgter Zweitimpfung der gesamten Einrichtung wieder für Gruppenangebote nutzbar sein.
  • In Kliniken wird über eine Testpflicht regelmäßiges Personalscreening etabliert.
  • Ebenfalls öffnen können Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten. Für den Besuch von Museen, Galerien, Zoos und botanischen Gärten ist bei einer In-zidenz über 50 eine Terminbuchung erforderlich.

In den kommenden Wochen plant die Landesregierung, jeweils am Donnerstag die Festlegungen für die darauffolgende Woche im Rahmen des Stufenplans zu treffen

Quelle: Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag vom 04.03.2021 (15:35 Uhr)

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