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Landesregierung kündigt Öffnungsschritte ab 01.03. an

Die Landesregierung hat am 24. Februar 2021 angekündigt, welche Änderungen sie mit der am Wochenende zu erwartenden Überarbeitung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 1. März 2021 umsetzen wird. Folgende Veränderungen gegenüber den aktuell geltenden Regelungen sind vorgesehen:

  • Einzelhandel: Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter einschließlich räumlich getrennter Gartenabteilungen von Baumärkten sollen wieder öffnen können.
  • Sport: Sportanlagen können für Individualsport geöffnet werden, die strengen Kontaktregelungen bleiben erhalten. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum. Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern bleibt untersagt. In Sportanlagen haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt;
  • Elementare körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseursalons): Zulässig sind – mit entsprechenden Hygienekonzepten, der Erhebung von Kontaktdaten und Schutzmaßnahmen (qualifizierte Mund-Nasenbedeckungen) – neben den bisher gestatteten medizinisch notwendigen und pflegerisch notwendigen Dienstleistungen nun auch die Haupthaar-, Bart- und Nagelpflege.
  • Außerschulische Bildungsangebote: Berufliche Qualifizierungen, die für die eine ausgeübte oder angestrebte berufliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind (Sachkundenachweise) und deren Durchführung in digitaler Form rechtlich nicht möglich ist, sind zulässig;
  • Tierparks: Die Außenbereiche von Tierparks, Wildparks, Aquarien, Angelteichen und Zoos können mit Hygienekonzepten geöffnet werden. Die Besucherzahl ist auf eine Person je 20 Quadratmeter der zugänglichen Wege- und Verkehrsfläche begrenzt. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher sind zu erheben.

Dies entspricht im Wesentlichen den nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Februar 2021 von der Landesregierung bereits am 10.2.2021 und 11.2.2021 angekündigten Öffnungsschritten und präzisiert diese.

Mit der Stadt Flensburg ist die Landesregierung angesichts des dortigen Infektions-geschehens über die Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen im Gespräch. Gleiches gilt für das unmittelbare Flensburger Umland im Kreis Schleswig-Flensburg.

Mit Beschlussfassung und Bekanntgabe der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung ist am 26.02.2021 zu rechnen.

Text: Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag (www.shgt.de)

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