skip to Main Content

Landesregierung verständigt sich auf neue Reiseregelung, Schulen-Coronaverordnung erlassen

Landesregierung verständigt sich auf neue Reiseregelung

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat sich gestern darauf verständigt, in Schleswig-Holstein neue Regelungen für Reisende in und aus Corona-Hotspots in Deutschland umzusetzen. Anlass hierfür war eine Verständigung der Bundesländer zwischen den Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien sowie dem Chef des Bundeskanzleramts.

Demnach entfällt in Schleswig-Holstein für Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots die Quarantänepflicht. Ab dem 9. Oktober gilt: Wer in einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb in Schleswig-Holstein zu touristischen Zwecken unterkommen möchte, muss stattdessen beim Check-In einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter ist als 48 Stunden. Familienbesuche und Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken sind von dieser Regelung ausgenommen und können ohne vorherige Testung erfolgen. Auch bei Reisen in innerdeutsche Corona-Hotspots ist nach der Rückkehr keine Testung erforderlich. Zudem wird die Stadt Berlin künftig bei den Inzidenzzahlen als Gesamtes betrachtet, nicht mehr bezirksweise.

Zur Umsetzung der neuen Reiseregelung werden die Corona-Quarantäneverordnung und die Corona-Bekämpfungsverordnung geändert.

 

Schulen-Coronaverordnung erlassen

Die Landesregierung hat beschlossen , alle die Schulen betreffenden Vorschriften aus der bisherigen Corona-Bekämpfungsverordnung herauszulösen und in einer eigenständigen Schulen-Coronaverordnung zu regeln.

Die neue Schulen-Coronaverordnung (SchulencoronaVO) wurde nunmehr vom Bildungsministerium erlassen und ist bis zum 31. Januar 2021 befristet. Die SchulencoronaVO ist als Anlage beigefügt.

Corona-Virus – Maßnahmen zur Bekämpfung – Schulen-Corona-Verordnung vom 06.10.2020

Back To Top