skip to Main Content

„Maskenpflicht“ an Schulen; Klarstellungen: Schnupfensymptome und Infektionsverdacht bei Schulkindern

„Maskenpflicht“ an Schulen

Zur Einführung einer Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in Schulen hat sich das Bildungsministerium in einem Schreiben an die Schulleitungen gewandt. Darin wird die Entstehung der Entscheidung erläutert, ab Montag, den 20. August 2020 an allen Schulen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen. Dies soll auf den Laufwegen, in den Gemeinschaftsräumen, in der Pause und auf dem Schulhof gelten, also überall dort, wo es zu Kohorten übergreifenden Begegnungen kommen kann. Von der Pflicht ausgenommen ist der Unterricht im Klassenraum sowie der Außenbereich auf dem Schulhof, sofern die Abstände sicher eingehalten werden können und die Schüler innerhalb ihrer Kohorte verbleiben. Außerdem erläutert das Ministerium nochmals das genaue Vorgehen bei Auftreten eines Infektionsverdachts. Das Schreiben des Bildungsministeriums ist als Anlage beigefügt.

Klarstellungen: Schnupfensymptome und Infektionsverdacht bei Schulkindern

Das Bildungsministerium hat den Schulen ergänzend zum „Stufenplan“ einige Klarstellungen zum Vorgehen bei Schnupfensymptomen und Infektionsverdacht bei Geschwisterkindern übermittelt.

Diese klarstellenden Empfehlungen lauten wie folgt:

  •  Gesunde Geschwister von Kindern, die reine Schnupfensymptome haben, können ihre Einrichtung weiterhin besuchen.
  •  Sobald ein Kind weitere Symptome entwickelt, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen,
    sollten auch Geschwisterkinder zur Abklärung zuhause bleiben.
  •     Gleiches sollte natürlich auch bei konkretem Verdacht auf COVID-19 und einer entsprechenden Testung bei einem Kind erfolgen.
    Wenn Geschwisterkinder einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen, auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen, dürfen sie die
    Einrichtung selbstverständlich nicht besuchen.

Anlage – Schreiben Bildungsministerium zur Einführung einer Mund-Nasen-Bedeckungspflicht

 

Back To Top