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Corona: Landesregierung beschließt weitere Lockerungen zum 08.06. (Text der Verordnung liegt allerdings noch nicht vor!)

Die Landesregierung hat nach der Pressemitteilung vom 2. Juni 2020 weitere Lockerungen ab dem 8. Juni angekündigt. Die Corona-Bekämpfungsverordnung wird am 5. Juni entsprechend geändert und bekannt gemacht. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum (ÖPNV, Verkaufsstellen) bleibt bestehen, auch gelten weiter das Abstandsgebot und die Hygieneregeln. Folgende Lockerungen werden angekündigt (der genaue Verordnungstext liegt allerdings noch nicht vor und ist bis zum kommenden Wochenende abzuwarten):

Freizeiteinrichtungen, insb. Schwimmbäder

  • Freibäder dürfen mit entsprechenden Konzepten der Betreiber über Abstandsgebote und Hygieneregeln wieder öffnen.
  • Das gleiche gilt für Freizeitparks.
  • Auch Hallenbäder sollen grundsätzlich mit entsprechenden Konzepten und Auflagen wieder öffnen dürfen.
  • Wellnessbereiche z. B. in Hotels dürfen ihren Betrieb grundsätzlich wieder aufnehmen. Dafür werden bis zum 5. Juni noch genauere Regelungen festgelegt.

Gastronomie

  • Gastronomische Betriebe dürfen bis 23 Uhr geöffnet haben.

Kontaktverbote

  • Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen werden sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum wieder zulässig, also auch dann, wenn die Personen mehr als zwei Hausständen angehören.

 

Stufenkonzept für Veranstaltungen

Das Landeskabinett hat am 2. Juni ein Veranstaltungsstufenkonzept beschlossen, das ein stufenweises Zulassen unterschiedlicher Veranstaltungsformate vorsieht. Eine Tabelle mit dem Stufenkonzept ist als Anlage beigefügt. Dieses Konzept ermöglicht ein gewisses Maß an Planbarkeit.

Die Veranstaltungen werden in dem Konzept in 4 Risikoklassen eingeteilt und zwar:

I „Großveranstaltungen“ über 1000 Teilnehmer
II „Gruppenaktivität“ mit zwei Stufen bis zu 50 und bis zu 150 Teilnehmer
III „Markt“ mit 4 unterschiedlichen Größenstufen
IV „Sitzung“ mit 4 unterschiedlichen Größenstufen

Je nach Teilnehmerzahl und differenziert nach innen und außen gelten für jede Risikoklasse 4 zeitlich gestaffelte Öffnungsstufen mit unterschiedlichen Auflagen. Zum Teil werden Ordnungskräfte vorgeschrieben oder Alkoholverbote ausgesprochen.

Es gilt weiterhin, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern nicht vor dem 1.9.12020 zugelassen werden. Seit 18. Mai ist die erste Öffnungsstufe der untersten Risikoklasse IV (Sitzungen mit weniger als 50 Teilnehmern) in Kraft. Darüber hinaus werden für die Risikoklassen IV, III und II zwei Öffnungsschritte am 8. Juni und am 29. Juni 2020 (je nach Risiko bis zu 50, 100 oder 250 Teilnehmer) konkret terminiert. Die weiteren Öffnungsschritte bleiben zeitlich offen.

 

Ab Montag, 8. Juni wird folgendes gelten:

  • Veranstaltungen mit Sitzungscharakter werden im Außenbereich für bis zu 250 Gäste und in geschlossenen Räumen für bis zu 100 Personen zugelassen.
  • „Märkte“ werden im Außenbereich für bis zu 100 Personen zugelassen. Die Einhaltung des Abstandsgebots, der Hygienemaßnahmen und der Zugangskontrollen ist in der Regel von Ordnungskräften zu kontrollieren. Es dürfen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden.
  • „Gruppenaktivitäten“ werden mit festem und bekanntem Publikum im Außenbereich mit bis zu 50 Personen erlaubt.
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