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Coronavirus: Aktuelle Informationen Zeitplan für Lockerung der Einschränkungen – Achtung: Änderungen nicht sofort, sondern in Schritten!

Die Landesregierung hat am 07. Mai 2020 Zeitpläne und weitere Details für die schrittweise Wiederzulassung in den Bereichen Tourismus, Gastronomie, Veranstaltungen, Dienstleistungen und für die nächsten Stufen der Wiederaufnahme der Kinderbetreuung sowie des Schulbetriebes bekannt gegeben. Die meisten Veränderungen treten am 18. Mai 2020 in Kraft.

Für alle Schritte gilt, dass strenge Kriterien zu Hygiene und Abständen fortbestehen. Alle Betriebe haben ein Hygiene- und Sicherheitskonzept anzufertigen. Mit einer um-fassenden Änderung der SARS-CoV-2-BekämpfVO des Landes und der Allgemeinverfügungen der Kreise ist im Laufe der 20. Kalenderwoche zu rechnen.

Im Einzelnen ist folgendes vorgesehen (die folgende Auflistung wurde aus diversen, teils nicht sehr präzisen Äußerungen der Landesregierung zusammengetragen; zahlreiche Details werden erst noch ausgearbeitet).

 

Kontaktbeschränkungen: Lockerung bereits ab 9. Mai

Die zwischen Bund und Ländern verabredete Lockerung der Kontaktbeschränkungen soll bereits ab 9. Mai 2020 gelten. Danach soll es erlaubt werden, dass sich nicht nur wie bisher in 1 Haushalt zusammenlebende Personen, sondern auch Personen zweier Hausstände (plus zusätzlich 1 weitere Person) treffen können. Das gilt in der Öffentlichkeit und im privaten Raum.

 Zur Umsetzung wird die Landesregierung am 8. Mai 2020 eine Änderung der SARS-CoV-2-BekämpfVO beschließen.

 

Kinderbetreuung (18. Mai / 1. Juni)

Die als nächste Stufe der Phase 2 vorgesehene begrenzte Ausweitung der Kinderbetreuung startet am 18. Mai 2020.

Mit dem Eintritt in die 1. Stufe der Phase 3 der Kinderbetreuung ist am 1. Juni 2020 zu rechnen. Dann sollen im Prinzip wieder alle Kinder betreut werden, allerdings nur umschichtig, also mit starken Einschränkungen.

 

Einreise und Tourismus ab 18. Mai 2020

Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben.

Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt.

Zur Vermeidung von Menschenansammlungen sollen die Kreise für bestimmte Orte Beschränkungen des Tagestourismus anordnen können (z. B. Parkplatz-Sperrungen, digitale Ticketsysteme für Orte und Strandabschnitte, örtliche Betretungsverbote für Tagestouristen).

Die Aussetzung der Bäderverordnung wird beendet. Nach Absprache mit den Kreisen können die Geschäfte in den Bäderorten sonntags öffnen.

 

Beherbergung und Gastronomie ab 18. Mai 2020

Die Öffnung der Gastronomie (Restaurants, Bars und Cafés etc.) wird unter Auflagen (insb. Abstandsregeln, Reservierung, namentliche Erfassung aller Gäste mit Namen, Anschriften und Telefonnummer) zugelassen, allerdings nur bis 22.00 Uhr. Dies gilt auch für Gastronomie z.B. in Tierparks, auf Sportanlagen, in Bäckereien, Einzelhandelsgeschäften und auf Ausflugsschiffen.

Die Höchstzahl von gleichzeitig anwesenden Personen pro Gastraum wird auf maximal 50 Gäste beschränkt. Grundsätzlich sind Tische für zwei Personen vorzusehen, allerdings dürfen Gruppen im Rahmen der Kontaktbeschränkungsregeln (bis zu 2 Haushalte plus 1 Person) zusammensitzen. Zwischen den Gästegruppen ist ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwingend, was eine Platzierung Rücken an Rücken ohne Schutzwand ausschließt.

Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen sowie Jugendherbergen wird unter Auflagen aufgehoben. Es kann mit voller Kapazität geöffnet werden. Gemeinschaftsräume sowie Schwimmbäder und Saunabereiche bleiben geschlossen.

Camping- und Wohnmobilstellplätze können wieder genutzt werden, soweit sich die Gäste völlig autark versorgen können. Toiletten werden geöffnet. Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.

Die Beherbergungsbetriebe müssen ein möglichst kontaktloses Ein- und Auschecken einschließlich der Schlüsselübergabe gewährleisten.

 

Schulen ab dem 18. Mai / 25. Mai 2020

Ab dem 18. Mai 2020 werden die Gruppengrößen in der Notbetreuung an den Schulen erhöht.

Die dritte Phase der phasenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes startet am 25. Mai 2020. Zunächst sollen die Klassen 1 bis 3 an die Grundschulen zurückkehren. Ob auch an den weiterführenden Schulen bereits ab 25. Mai weitere Schritte erfolgen, ist noch offen.

Ab dem 25. Mai können wieder erste Nachmittagsangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung stattfinden.

Auch Schulmensen und -kantinen sollen parallel wieder geöffnet werden.

  

Veranstaltungen ab 18. Mai 2020

Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im öffentlichen Raum mit bis zu 50 Personen werden wieder zugelassen.

Dabei werden die Teilnehmer namentlich erfasst werden müssen.

 

Weitere Bildungseinrichtungen ab 18. Mai 2020

Die Öffnung von Bildungseinrichtungen in Teilen und unter Auflagen wird erlaubt.

Kleine Präsenzveranstaltungen (bis zu 50 Personen) an Hochschulen werden wieder möglich sein.

Die Öffnung von Mensen in Hochschulen wird unter Auflagen gestattet.

 

Kultureinrichtungen ab 18. Mai 2020

Der eingeschränkte Probenbetrieb in Theatern wird unter Auflagen zulässig sein.

 

Sport und Freizeit ab 18. Mai 2020

Kontaktfreie Indoor-Aktivitäten werden unter Auflagen und mit Einschränkungen gestattet.

Alle Freizeit-Angebote, z. B. Ausflugsschifffahrt oder Strandkorbvermietungen, können wieder geöffnet werden.

 

Dienstleistung ab 18. Mai 2020

Fahrschulen können den Betrieb aufnehmen, wenn sie Konzepte für Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.

Tattoo-Studios, Kosmetikstudios und Massagepraxen dürfen – bis auf Gesichts-behandlungen – wieder tätig werden.

Fitnessstudios können unter Auflagen wieder öffnen.

Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen usw. können unter Auflagen eben-falls wieder öffnen.

 

 

 

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