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Corona: Osterfeuer nicht zulässig

In einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung ruf Landrat Christoph Mager für das bevorstehende Osterwochenende die aktuellen Regelungen in Erinnerung: „Öffentliche Osterfeuer sind im gesamten Kreisgebiet ausnahmslos verboten. Wer ein privates Osterfeuer auf seinem Grundstück angemeldet hat, darf neben der eigenen Familie höchstens einen Gast dazu einladen. In Anbetracht der Situation sollte aber grundsätzlich auf das Abbrennen von Osterfeuern verzichtet werden. Die örtlichen Ordnungsbehörden können die Feuer im Einzelfall auch untersagen, etwa um die Ortsfeuerwehren vor zu vielen Einsätzen zu schützen.“

Zur vollständigen Pressemitteilung kommen Sie über den nachstehenden Link
https://www.kreis-rz.de/Aktuelle-Corona-Lage-im-Kreis-Herzogtum-Lauenburg-Hinweise-zum-Osterwochenende.php?object=tx,1814.1&ModID=7&FID=1814.12156.1&mNavID=1814.1&mNavID=1814.8&sNavID=1814.65).

 

 

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