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Corona: 7. Allgemeinverfügung des Kreises: Jetzt auch Verbot von privaten Veranstaltungen von mehr als 5 Personen

Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum sind ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 5 Personen untersagt, sofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen.

Anlage: Corona-Virus – Allgemeinverfügung Landrat vom 20.03.2020 – Nr. 7

Frank Hase

 

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