Corona: Ausdehnung Ladenöffnungszeiten an Sonntagen von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mit der 6. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 19.3.2020 dürfen folgende Verkaufsstellen an Sonntagen in der Zeit von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:
- Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien
- Tankstellen
- Poststellen
- Zeitungsverkauf
- Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte
- Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und der
- Großhandel
Anbei die Verfügung.
Corona-Virus – Allgemeinverfügung Landrat vom 19.03.2020 – Nr. 6
Frank Hase