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Corona: Pass- und Ausweis abgelaufen? An-, Ab- oder Ummeldung erforderlich?

Pass und Personalausweis beantragen oder abholen

Falls Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, kann der Ausweispflicht auch mit dem Reisepass nachgekommen und deshalb die Antragstellung des Personalausweises ggf. verschoben werden.

Für die Antragstellung ist der persönliche Kontakt unabdingbar. Sofern Sie zwingend einen Personalausweis oder Reisepass benötigen, setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit dem Bürgerbüro des Amtes Berkenthin unter 04544 8001-0 in Verbindung oder schicken Sie dem Leiter der Amtsverwaltung eine Mail an hase@amt-berkenthin.de.

Für die Ausgabe der Dokumente kann der Postweg gewählt werden. Bei einer Zustellung des Dokumentes ist sicherzustellen, dass dieses nur an die antragstellende Person ausgehändigt wird und, dass der Einzug des alten Dokumentes sichergestellt wird. Es ist eine dokumentierte Zustellung (Einschreiben mit Rückschein) zu wählen.

Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus. Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern. Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem regelmäßig aktualisierten Link (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/03Anerkennung-von-Ausweisdokumenten/Anerkennung-von-Ausweisdokumenten_node.html) abrufen. Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen. Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, wird generell empfohlen nur zwingend erforderliche Reisen anzutreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren.

An- und Ummeldungen

Sofern Sie sich zwingend anmelden müssen, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro des Amtes Berkenthin unter 04544 8001-0 in Verbindung oder schicken Sie dem Leiter der Amtsverwaltung eine Mail an hase@amt-berkenthin.de. Ansonsten verschieben Sie die Anmeldung bis nach dem 19. April. Die Meldebehörde wird auf das Einleiten eines Bußgeldes oder Verwarngeldes verzichten.

 

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