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Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Landrates vom 15.03.2020 – Achtung: weitere Verbote und Beschränkungen

Die Allgemeinverfügung des Landrates vom 15.3.2020 (siehe Anhang) beinhaltet weitere Verbote und Beschränkungen, die alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens betreffen. Für die Gemeinden, örtlichen Vereine, Institutionen, Gastronomiebetriebe (..) sind insbesondere die Punkte 8 bis einschl. 10 dieser Verfügung von besonderer Bedeutung (siehe im Anschluss auch Begründungen auf Folgeseiten).

Anlage: Corona-Virus – Allgemeinverfügung Landrat vom 15.03.2020

Frank Hase

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