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Sozialstaffelregelung für Offene Ganztagsschule Stecknitz

Einkommensschwache Familien und auch Familien mit mehreren Kindern in der Ganztagsbetreuung sollen vom Schulträger 2018/19 finanziell unterstützt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat die Verbandsversammlung des Schulverbandes an der Stecknitz am 21.03.2018 gefasst. „Wir wollen die Familie entlasten und gleichzeitig den Eltern auch ermöglichen, einer Berufstätigkeit nachzugehen“, erläutert Schulverbandsvorsteher Friedrich Thorn (Berkenthin). Rund 170 Schülerinnen und Schüler nutzen das Angebot der Offenen Ganztagsschule an den Standorten in Berkenthin und Krummesse.

Die Sozialstaffel beinhaltet eine Geschwisterermäßigung von 30 % für das 2. und 60 % für jedes weitere zeitgleich in der Ganztagsbetreuung betreute Kind. Das Schöne dabei ist, dass ein Antrag an dieser Stelle nicht erforderlich ist. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen wie SGB II und SGB XII erhalten statt einer Geschwisterregelung eine Gebührenermäßigung von 75 %. Auch hier ist die Beantragung unbürokratisch. Die Vorlage einer Bescheidkopie in einem stark vereinfachten Antragsformular bei der Amtsverwaltung reicht aus. Bisherige Härtefallregelungen bleiben erhalten.

Die erwarteten Einnahmeausfälle von ca. 15.000,00 € bis 20.000,00 € sind nicht gerade unerheblich. Dennoch hat sich die Schulverbandsversammlung einstimmig dafür ausgesprochen, die Sozialstaffelregelung auszusprechen. Sie erfolgt zunächst probeweise für ein Jahr und soll dann inhaltlich, aber auch mit Blick auf die finanziellen Folgewirkungen überprüft werden.

Auskunft erteilt:
Herr Friedrich Thorn, Schulverbandsvorsteher
Herr Geert Schuppenhauer (Amt Berkenthin), Telefon 04544 8001-23, schuppenhauer@amt-berkenthin.de

Frank Hase, Foto Fotolia.com (Lizenzrechte beim Amt Berkenthin)

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