Information zur Anmeldung von Nebenzählern (Gartenwasserzählern)
Die bisherige Pflicht zur Verplombung von Nebenzählern bzw. Gartenwasserzählern zum 01.01.2026 entfallen ist.
Es genügt daher den eingebauten oder angebauten Nebenzähler beim Amt Berkenthin anzumelden. Eine Verplombung des Zählers ist künftig nicht mehr erforderlich.
Für die Anmeldung steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung:
Formular Unterzaehler-Nebenzaehler-Anmeldung
Wir bitten alle Eigentümerinnen und Eigentümer, neu eingebaute sowie ausgetauschte Nebenzähler rechtzeitig beim Amt Berkenthin, Finanzbuchhaltung, per E-Mail an walther@amt-berkenthin.de anzumelden. Nur so können die entsprechenden Wassermengen bei der Gebührenabrechnung berücksichtigt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Finanzbuchhaltung gerne zur Verfügung.
