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Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für das Projekt NordOstLink in den Gemeinden Klempau und Krummesse des Amtes Berkenthin

BEKANNTMACHUNG DES ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBERS 50HERTZ

Vorhaben

Das Projekt NordOstLink ist eine geplante Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Sie führt vom Suchraum Heide in Schleswig-Holstein bis zum Suchraum Klein Rogahn bei Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern. Vorhabenträger in der östlichen Leitungshälfte ist die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“).

Der NordOstLink ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 23. Juli 2013, zuletzt geändert am 16. Juli 2024, als Vorhaben Nr. 81 bis 81f gesetzlich verankert.

Vorhaben Nr. 81 bis 81f befinden sich im formellen Genehmigungsverfahren, der sogenannten Planfeststellung, die etwa drei Jahre in Anspruch nehmen wird. Der Antrag auf Planfeststellungsbeschluss bildet den Auftakt. Für den NordOstLink wurde er im Juni 2024 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Informationen zum Projekt, dem geplanten Leitungsverlauf und dem Ablauf des Verfahrens finden Sie auf der Projektwebseite unter www.50hertz.com/nordostlink

Baugrunduntersuchungen

Als einer der Vorhabenträger des NordOstLinks beginnt 50Hertz im Rahmen des Genehmigungsverfahrens demnächst mit Baugrunduntersuchungen in Ihrer Gemeinde. Die Arbeiten dienen dazu, genaue Kenntnisse über die Bodenbeschaffenheit zu erhalten. Dies ist für die Detailplanung des Leitungsverlaufs und der angewandten Bauverfahren notwendig. Auf diese Weise erhalten wir ein aussagekräftiges Bodenprofil und können die bodenmechanischen Eigenschaften bei unseren Planungen berücksichtigen.

Für Gleichstrom-Verbindungen wie den NordOstLink ist eine Realisierung als Erdkabel vorgeschrieben. In der Regel werden die Kabel in offener Grabenbauweise verlegt. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn die Leitung andere Infrastrukturen wie Bahnstrecken, Autobahnen, Bundesstraßen, Gewässer oder naturschutzfachlich sensible Bereiche quert, wird eine Unterbohrung in Betracht gezogen.

Bei den Baugrunduntersuchungen handelt es sich um keine Vorfestlegung auf einen Leitungsverlauf oder eine bestimmte Ausführungstechnik. Die Untersuchungen finden entlang des aktuellen Trassenvorschlags sowie von Verlaufsalternativen des NordOstLinks statt. Erst am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht der Leitungsverlauf durchgängig und verbindlich fest. Die Entscheidung trifft die Bundesnetzagentur nach Prüfung des Plans und der Unterlagen und nach Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren.

Nutzung der Grundstücke

Für die Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der von uns beauftragten Dienstleister die Grundstücke betreten sowie land- und forstwirtschaftliche Wege befahren. Darüber hinaus wird es auch erforderlich sein, Flächen vorübergehend zu nutzen, zum Beispiel um erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien abzustellen sowie an- und abzutransportieren. Es wird sichergestellt, dass die Anfahrt zu den Bohrpunkten über den kürzesten Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen und Auswirkungen erfolgt. Grundsätzlich achten 50Hertz und die beauftragten Dienstleister darauf, etwaige Beeinträchtigungen der betroffenen Grundstücke durch die Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flur- oder Aufwuchsschäden kommen, werden die entstandenen Schäden entschädigt. 50Hertz entschädigt Flurschäden nach den aktuellen Entschädigungssätzen, wie sie z. B. von den jeweiligen Landesbauernverbänden ermittelt und veröffentlicht werden. Sofern über die Entschädigung von Flur- und/oder Aufwuchsschäden keine Einigung erzielt wird, kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Ermittlung der Schadenshöhe beauftragt werden. Die Kosten hierfür werden von 50Hertz getragen.

Die Grundstücke, die in Ihrer Gemeinde von den Baugrunduntersuchungen betroffen sind, finden Sie in der untenstehenden Flurstückliste Baugrunduntersuchung (Anlage 1).

Aufschluss-/Bohrverfahren

Innerhalb des zur Prüfung im Planfeststellungsverfahren vorgesehenen Bereiches werden in einem Regelabstand von rund 250 m Kleinrammbohrungen mit einem Bohrdurchmesser von 30 bis 80 mm bis maximal 4 m unter Geländeoberkante durchgeführt. Die direkten Aufschlüsse (Kleinrammbohrungen) liefern Informationen zum Schichtenaufbau und ermöglichen die Entnahme von Proben zur Ermittlung der boden- bzw. felsphysikalischen Eigenschaften mittels Laboruntersuchungen. Dort, wo möglicherweise geschlossen unterquert wird, erfolgen Trockenbohrungen mit einem Durchmesser zwischen 100 bis 325 mm in bis zu 40 m Tiefe.

Des Weiteren erfolgen indirekte Aufschlüsse (z. B. mittels Rammsondierungen (DPH) und Drucksondierungen (CPT)), bei denen eine Sonde in den Untergrund gebracht und hierbei der Widerstand gemessen wird. Die indirekten Verfahren, bei denen kein Boden entnommen wird, ermöglichen Rückschlüsse auf die Lagerungsdichte bzw. Festigkeit des Bodens.

Eine Drucksondierung dient zur Ermittlung von Bodeneigenschaften. Man erhält Informationen über die Lagerungsdichte oder die Konsistenz bindiger Böden (z. B. Lehm oder Mergel) bzw. über die Festigkeitseigenschaften eines nichtbindigen Baugrundes (z. B. Sand oder Kies). Die Sondierung erfolgt mit einer genormten ca. 20×3,5 cm großen Messspitze (Sonde), die in den Untergrund gedrückt wird. Die Ergebnisse von Drucksondierungen werden zur Berechnung der Tragfähigkeit des Untergrundes herangezogen. Die Bohrung wird mit einem Trockenbohrgerät mit Radfahrwerk oder mit einer Bohrraupe mit Kettenfahrwerk ausgeführt. Für die Drucksondierungen ist der Einsatz eines Raupenfahrzeugs vorgesehen, das mittels Lkw antransportiert wird oder ein spezieller Lkw mit diesem Gerät an Bord verwendet wird.

Alle Bohrlöcher werden unmittelbar nach Fertigstellung mit Tonpellets verfüllt. Die Anzahl und Art der Untersuchungen sind vom jeweiligen Standort abhängig.

Kampfmittelerkundungen

Um die Baugrunduntersuchungen sicher durchführen und später einen sicheren Bauablauf gewährleisten zu können, wird zunächst eine militärhistorische Analyse durchgeführt. Bei Kampfmittelverdachtsflächen werden die Bohrpunkte und deren Umgebung bei Bedarf unmittelbar vorher auf Kampfmittel untersucht. Um ein Bild vom Untergrund zu bekommen, nutzen die Kampfmittelräumer sogenannte Magnetometer. Die tragbaren oder auf Rollen montierten Geräte erkennen über eine Messung der magnetischen Flussdichte im Boden verborgene metallische Objekte und deren Maße. Bei Bedarf wird neben dem Magnetometer auch eine Bohrlochsondierung durchgeführt, bei welcher drei kleine Sondierbohrungen in einem Dreieck mit einer Kantenlänge von 75 cm durchgeführt und mögliche Kampfmittel mittels einer eingeführten Sonde geprüft werden.

Zeitraum

Die Maßnahmen beginnen voraussichtlich ab 25.10.2024 und enden spätestens am 24.04.2025. Der zeitliche Ablauf der Maßnahmen hängt von äußeren Umständen ab, zum Beispiel von örtlichen Gegebenheiten sowie den Boden- und Witterungsverhältnissen. Details sind in der Flurstücksliste Baugrunduntersuchungen (Anlage 1) ersichtlich. Weitere Arbeiten sind im Jahr 2025 vorgesehen, die zu gegebener Zeit angekündigt werden.

Dauer der Inanspruchnahme

Die Sondierungen dauern voraussichtlich wenige Stunden, während für eine Bohrung jeweils ein bis drei Tage zu erwarten sind.

Die Untersuchungen sind nicht an jedem einzelnen Standort in vollem Umfang notwendig und finden jeweils in zeitlichem Abstand zueinander statt. Es kann daher vorkommen, dass auf einem Grundstück nur ein Teil der Arbeiten verrichtet oder dass ein Grundstück mehrfach betreten und befahren werden muss.

Beauftragte Firmen

Die Baugrunduntersuchungen erfolgen im Auftrag von 50Hertz durch die Eder Brunnenbau GmbH und die TerraTec Baugrunduntersuchung GmbH & Co. KG sowie weitere beauftragte Drittunternehmer. Änderungen bei den ausführenden Firmen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Gesetzesgrundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelerkundungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Absatz 2 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über die Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelerkundungen informiert.

 

Ansprechpersonen für Ihre Fragen

Für Ihre Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung. Bei Fragen zu den Baugrunduntersuchungen wenden Sie sich bitte an Axel Kaltenbach, T: +49(0) 30 5150-2070,
E-Mail: Axel.Kaltenbach_ext@50hertz.com.

Für allgemeine Anliegen zum Projekt NordOstLink ist Marie Bartels, T: +49 (0)30 5150-2162,
E-Mail: Marie.Bartels@50hertz.com, gerne erreichbar.

 

Anlage 1: Flurstücksliste Baugrunduntersuchung der Gemeinde Klempau

Zeitraum der Baugrunduntersuchung:
25.10.2024 – 24.04.2025

Gemarkung   Flur   Flurstück
Klempau-Vorwerk Flur 3 4
Klempau-Vorwerk Flur 3 5
Klempau-Vorwerk Flur 3 6
Klempau-Vorwerk Flur 3 22
Klempau-Vorwerk Flur 3 26
Klempau-Vorwerk Flur 3 29
Klempau-Vorwerk Flur 3 30
Klempau-Vorwerk Flur 3 31
Klempau-Vorwerk Flur 4 1
Klempau-Vorwerk Flur 4 3
Klempau-Vorwerk Flur 4 4
Klempau-Vorwerk Flur 4 35

 

Anlage 2: Flurstücksliste Baugrunduntersuchung der Gemeinde Krummesse

Zeitraum der Baugrunduntersuchung:
25.10.2024 – 24.04.2025

Gemarkung   Flur   Flurstück
Krummesse Flur 1 97
Krummesse Flur 2 10/2
Krummesse Flur 2 10/3
Krummesse Flur 2 13
Krummesse Flur 2 14
Krummesse Flur 2 15
Krummesse Flur 2 20/1
Krummesse Flur 2 78
Krummesse Flur 3 1
Krummesse Flur 3 2/1
Krummesse Flur 3 6/1
Krummesse Flur 3 7/1
Krummesse Flur 3 10
Krummesse Flur 3 11/1

 

Anlagen Flurkartendarstellung – Pläne; bitte nachstehend doppelt anklicken:

50hertz – Homepage Amt – Startseite – NOL_Pläne_Klempau_BGU_Okt24-Apr25

50hertz – Homepage Amt – Startseite – NOL_Pläne_Krummesse_BGU_Okt24-Apr25

 

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