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Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen für Grundstückseigentümer

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat zum Jahresende 2022 die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten gestoppt. Da viele Gemeinden in Schleswig-Holstein mit der Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung im Bezug auf die Zustandserfassung wie auch erforderlicher Sanierungen des öffentlichen Kanalnetzes hinterher hängen, ist bis zum Erreichen einer flächendeckenden Umsetzung der Sanierung öffentlicher Abwasser-Kanäle im Stadt-/ Gemeinde -bzw. Kreisgebiet die Durchführung von Dichtheitsprüfungen an Abwasserleitungen für Grundstückseigentümer ausgesetzt.

Das Gute aber ist, dass bereits durchgeführte Dichtheitsprüfungen für die Wiederholungsprüfung so behandelt werden, als ob sie zum spät möglichsten Zeitpunkt erfolgt wären. Dichtheitsprüfungen im Rahmen von Leitungsumbauten, -neubauten oder Erweiterungen der Grundstücksentwässerungsanlagen sind weiterhin im Rahmen der Bauabnahme sowie in Verdachtsfällen der Undichtigkeit durchzuführen. Gleichzeitig fordert die Landesregierung die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht (Gemeinden) auf, die Zustandserfassung und Sanierung der Abwasserleitungen im öffentlichen Raum verstärkt umzusetzen.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hoffmann, Amt Berkenthin FB Tiefbau, gerne zur Verfügung
(hoffmann@amt-berkenthin.de; Telefon 04544 8001-52).

Foto Adobe Stock (ehem. Fotolia.com Nr. 168620152)

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