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Entlastungsmaßnahmen Gas, Wärme und Strom

Wie der Medienberichterstattung zu entnehmen ist, arbeitet der Bundesgesetzgeber intensiv an der Umsetzung der vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen für Bürger, Unternehmen und Einrichtungen bei den Strom-, Wärme- und.

Die sogenannte „Soforthilfe“, bei der der Staat im Dezember 2022 einmalig die Abschlagszahlung für Gas bzw. Fernwärme übernimmt, wurde inzwischen nach der Zu-stimmung des Bundesrates vom 14. November 2022 mit dem Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Fern-wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) geregelt. Das Gesetz ist am 19. November 2022 in Kraft getreten (BGBl. I., Seiten 2035, 2051). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zu der Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich einen Frage-Antwort-Katalog erstellt, der als Anlage 1 beigefügt ist.

Die Soforthilfe gilt als erste Stufe eines umfassenden Paketes von Entlastungsmaßnahmen. Die zweite Stufe wird die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom umfassen. Der Gesetzentwurf hierfür hat sich weiter verzögert und wurde von der Bundesregierung nunmehr für kommende Woche angekündigt. Die Bundesregierung hat eine Erläuterung der Preisbremsen und weiterer Maßnahmen zusammengestellt (Stand: 2. November 2022), die als Anlage 2 beigefügt ist.

Anlagen: bitte nachstehend doppelt anklicken:

Anlage 1 FAQ Dezember Soforthilfe im Gas-und Wärmebereich

Anlage 2 Eckpunktepapier Preisbremse Entlastungsmaßnahmen

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