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Fortgeltung der Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 19.08. und Verlängerung der Quarantäneregeln bis 31.08.

Die Landesregierung hat am 19. Juli 2022 beschlossen, die aktuell bis zum 22. Juni 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich nahezu unverändert bis zum 19. August 2022 zu verlängern. Damit bleibt die Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft, enthält aber weiterhin als verbindliche Regelungen lediglich Vorgaben für ambulante Pflegedienste, Kranken-häuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungs-hilfe und den öffentlichen Personennahverkehr.

Die Verordnung beinhaltet einige redaktionelle Änderungen, inhaltlich jedoch lediglich die Flexibilisierung der Maskenpflicht bei Krankenhäusern (FFP2-Maske nicht mehr erforderlich, medizinische Maske genügt).

Das Gesundheitsministerium hat die Quarantäneregeln bis zum 31. August 2022 verlängert. Neu herausgegeben wurde dafür der Erlass, auf dessen Grundlage die Kreise in Allgemeinverfügungen die Quarantäneregeln erlassen. Die Neufassung des Erlasses unter dem Titel „Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation)“ ist am 1. August 2022 in Kraft getreten und hier als Anlage beigefügt.

In der Sache bleiben die Quarantäneregeln unverändert, es bleibt also bei der Pflicht zur Kontrolltestung mit einem PCR-Test nach einem positiven Schnelltest und bei der Pflicht zur häuslichen Isolation für fünf Tage.

Anlage; nachstehend doppelt anklicken:
Absonderungserlass ab 01_08_2022
und Allgemeinverfügung des Kreises dazu: Corona-Virus – Allgemeinverfügung Landrat vom 2022-01-08 – Nr. 93

 

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