skip to Main Content

Beschlüsse zum weiteren Vorgehen beim Coronavirus

Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben am 10. August 2021 erneut über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus beraten. Dabei wurde ein Beschluss gefasst, der als Anlage beigefügt ist. Darin werden die Bürger zur Impfung aufgefordert und die bisherigen Ausnahmen für Geimpfte und Genesene von bestehenden Einschränkungen erläutert. Ferner wird die Bedeutung der bestehenden Alltagsregeln (Maskenpflicht, Abstand, Lüften, Händehygiene) betont. Es wurden aber auch konkrete Verabredungen zur Verschärfung und Verlängerung bestimmter Maßnahmen getroffen. Folgende wesentliche Entscheidungen sind daraus hervorzuheben:

Für bestimmte Einrichtungen und Angebote soll spätestens ab dem 23. August 2021 (wieder) die „3G-Regel“ gelten, d.h. Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Ausgenommen sind unter 6-Jährige und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Folgende Einrichtungen sind betroffen:

  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Innengastronomie
  • Veranstaltungen und Feste (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
  • Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
  • Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts

Die Landesregierung hat dazu angekündigt, dass dies in Schleswig-Holstein die Wiedereinführung einer Testpflicht für die Innengastronomie und die anderen genannten Bereiche ab dem 23. August bedeutet, der dann Geimpfte und Genesene nicht unterliegen. Davon ausgenommen sind Kreise, in denen die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Ob dies durch Allgemeinverfügungen der Kreise oder durch die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes erfolgt, ist noch nicht geklärt.

Die kostenlosen Bürgertests werden mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beendet. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.

Der Bund sagt zu, die Überbrückungshilfen für die Wirtschaft zu verlängern.

Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.

Bei der Beurteilung des Infektionsgeschehens werden Bund und Länder künftig neben den Neuinfektionen (7-Tage-Inzidenz) auch die Hospitalisierung von CO-VID19-Patienten als Indikator für schwere Krankheitsverläufe sowie die daraus resultierende Belastung des Gesundheitswesens und die Impfquote berücksichtigen.

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag soll als rechtliche Grundlage für zahlreiche Maßnahmen über den 11. September 2021 hinaus zu verlängert werden.

Quelle: Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag (www.shgt.de)

Anlage – Beschluss MPK vom 10.8.2021

Back To Top