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Freie Heizungswahl für alle Hauseigentümer

Der Bundestag hat nunmehr am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner anschließenden Befassung den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt soll das Gesetz Ende Juli bzw. Anfang August 2026 in Kraft treten.

Mit dem Gesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) grundlegend neu gefasst und zugleich die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) umgesetzt werden. Gegenüber dem bereits Regierungsentwurf wurden im parlamentarischen Verfahren insbesondere Regelungen zur Grüngasquote, zur KWK, zur CO2-Kostenaufteilung, zu Stromdirektheizungen sowie zu Nachhaltigkeitsanforderungen bei Biomasse ergänzt bzw. geändert. Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Es soll künftig eine freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer gelten. Dabei kann aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden: Wärmepumpen, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen sollen wieder zulässig sein. Die dafür eingesetzten Brennstoffe werden sukzessive klimafreundlicher. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss also nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen.

Weitere Informationen:

Das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (Drucksache 409/26) ist unter folgendem Link abrufbar:

https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0409-26.pdf

Das BMWE hat einen Kurzüberblick zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzes veröffentlicht, der als Anlage beigefügt ist. Bitte nachstehenden Link doppelt anklicken.
BMWE informiert über Beschluss Gebäude-Modernisierungsgesetz

 

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