Bekanntmachung Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung
Gemäß § 41 (1) des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) und § 35 des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LWG) in den jeweils gültigen Fassungen kündigen hiermit die Gewässerunterhaltungsverbände des Kreises Herzogtum Lauenburg an, dass sie ab sofort bis zum…