Das Wettbewerbsverfahren der Gemeinden des Amtes zum Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom ist rechtmäßig
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Mitbewerbers im Auswahlverfahren zum Abschluss neuer Konzessionsverträge im Bereich Strom ist unbegründet, so ein Urteil des Landgerichts Kiel vom 22.12.2017. Das Gericht bestätigt voll umfänglich das Vorgehen der Gemeinde Düchelsdorf bzw. der Gemeinden…