Information zur Anmeldung von Nebenzählern (Gartenwasserzählern)
Die bisherige Pflicht zur Verplombung von Nebenzählern bzw. Gartenwasserzählern zum 01.01.2026 entfallen ist. Es genügt daher den eingebauten oder angebauten Nebenzähler beim Amt Berkenthin anzumelden. Eine Verplombung des Zählers ist künftig nicht mehr erforderlich. Für die Anmeldung steht Ihnen folgendes…
