skip to Main Content

 

Veröffentlicht am 11.04.2010

Bekanntmachung über das Nachrücken eines Listenbewerbers in die Gemeindevertretung Berkenthin

Es wird hiermit gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in Verbindung mit § 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung festgestellt, dass für den gewählten Gemeindevertreter der CDU Berkenthin, Herr Reinhard Behr, der verstorben ist, Herr Immo Fehse, Buchenweg 7, 23919 Berkenthin, in die Gemeindevertretung Berkenthin nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Berkenthin gemäß § 38 GKWG binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Feststellung Einspruch einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung Klage nach § 40 Erheben. Der neue Vertreter bleibt im Amt, bis über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden worden ist.

Berkenthin, den 10.04.2010


Amt Berkenthin
Der Gemeindewahlleiter
Im Auftrage

 
Back To Top