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Veröffentlicht am 06.07.2012

Allgemeinverfügung des Amtes Berkenthin zur Ausnahme von der Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten nach § 9 Abs. 5 Geldwäschegesetz (GwG)

PDF-Datei zur amtlichen Bekanntmachung

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