Veröffentlicht am 28.01.2010
Bekanntmachung des Amtes Berkenthin
Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule
Gemäß § 18 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz wird folgendes zur Durchführung des Volks-Begehrens für die Erhaltung der Realschule bekannt gemacht:
Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 31. Dezember 2009. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 Volksabstimmungsgesetz wurde die Stimmberechtigungsprüfung mit folgenden Ergebnis abgeschlossen:
Anzahl der gültigen Eintragungen | 9 |
Anzahl der ungültigen Eintragungen | 3 |
Gesamtzahl der Stimmberechtigten zum Zeitpunkt des letzten Tages der Eintragungsfrist (31. Dezember 2009) | 7.603 |
Berkenthin, den 28.01.2010
Amt Berkenthin
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage
(Frank)