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Veröffentlicht am 28.01.2010

Bekanntmachung des Amtes Berkenthin
Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule

Gemäß § 18 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz wird folgendes zur Durchführung des Volks-Begehrens für die Erhaltung der Realschule bekannt gemacht:

Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 31. Dezember 2009. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 Volksabstimmungsgesetz wurde die Stimmberechtigungsprüfung mit folgenden Ergebnis abgeschlossen:

Anzahl der gültigen Eintragungen 9
Anzahl der ungültigen Eintragungen 3
Gesamtzahl der Stimmberechtigten zum Zeitpunkt des letzten Tages der Eintragungsfrist (31. Dezember 2009) 7.603

 

Berkenthin, den 28.01.2010

Amt Berkenthin
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage

(Frank)
 
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