Mindest- und Höchstsätze der HOAI verstoßen gegen EU-Recht
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gilt für alle, die in Deutschland Planungsleistungen erbringen und wird maßgeblich bei Verträgen öffentlicher Auftraggeber mit Planern angewendet. Sie regelt, dass Planer bei der Honorierung bestimmter Leistungen Mindest- und Höchstsätze beachten müssen und…
