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Briefwahl zur Bundestagswahl beantragen im Amt Berkenthin

Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in einer Gemeinde des Amtes Berkenthin wählen? Gründe dafür gibt es viele, zum Beispiel Urlaub, Alter, Krankheit oder auch, dass es so schön bequem ist.

Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abgeben und per Post versenden oder auch sofort wählen im Bürgerbüro des Amtes Berkenthin, Oldesloer Str. 1, 23919 Berkenthin oder dem Amt Berkenthin, Am Schart 16, 23919 Berkenthin. Bitte beachten Sie die nachstehenden Öffnungszeiten.

Wie und in welcher Form beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Sie können die Wahl per Post ohne Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in einer der Gemeinden des Amtes Berkenthin Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie hier im Amt Berkenthin Ihren Wahlschein beantragen.

Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde/Stadt in Deutschland befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort.

Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen hinzugefügt. Eine Beantragung ist ab sofort möglich. Der Versand kann jedoch frühestens ab dem 03.02.2025 erfolgen, weil vorher die Stimmzettel noch nicht vorrätig sind.

Ihren Wahlschein können Sie im Amt Berkenthin persönlich, schriftlich und inzwischen auch online beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen, zum Beispiel wegen Alter, Behinderung oder Krankheit, die Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen werden folgende Daten benötigt:

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort)
  • Wählerverzeichnisnummer, sofern diese schon bekannt ist.

Sie können die Briefwahl auch durch einen formlosen Antrag mit den obigen Daten per Email unter wahlen@amt-berkenthin.de beantragen.

Nach der Antragstellung werden Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Anschrift versendet. Sie können diese auch an eine abweichende Adresse senden lassen oder die Unterlagen persönlich im Amt Berkenthin abholen.

Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit der Stimmabgabe direkt vor Ort abzugeben, und zwar

in unserem Bürgerbüro, Oldesloer Str. 1, 23919 Berkenthin

  • in den Räumen der Filiale Berkenthin der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg,
  • dienstags von 07.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr sowie
  • donnerstags von 08.00-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr
  • oder

im Amt Berkenthin Am Schart 16, 23919 Berkenthin

  • montags bis freitag von 08.00-12.00 Uhr sowie zusätzlich
  • montags und dienstags von 14.00-16.00 Uhr und
  • donnerstags von 14.00-18.00 Uhr

 

Wie wähle ich per Briefwahl?

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen erhalten haben, prüfen Sie diese bitte zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:

  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift
    (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • 1 amtlichen Stimmzettel
  • 1 amtlichen Stimmzettelumschlag (blau)
  • 1 amtlichen Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für die Rücksendung an das Amt Berkenthin (Wahlbehörde)
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Nach erfolgter Stimmabgabe auf dem Stimmzettel vervollständigen Sie bitte die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag mit der eidesstattlichen Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Wahlbrief innerhalb von Deutschland versenden, entstehen keine Portokosten für Sie.

Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Wahl bis um 18:00 Uhr im Amt Berkenthin vorliegen. Sollte ihre Briefwahlunterlagen nicht pünktlich eingehen, werden diese sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt.

Wahlbehörde:
Amt Berkenthin
Am Schart 16
23919 Berkenthin
Tel.: 04544 8001-0
Mail: wahlen@amt-berkenthin.de

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