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Hinweise zum Wahlrecht
Hier finden Sie Hinweise zum Wahlrecht für die Europawahl.

 

Briefwahl beantragen im Amt Berkenthin

Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in einer Gemeinde des Amtes Berkenthin wählen. Gründe dafür gibt es viele: Urlaub, Alter, Krankheit oder auch, dass es so schön bequem ist.

Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abgeben und per Post versenden. Wie Sie die notwendigen Briefwahlunterlagen beantragen, erklären wir Ihnen gerne.

Sie können die Wahl per Post ohne Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in einer der Gemeinden des Amtes Berkenthin Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie hier im Amt Berkenthin Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde/Stadt in Deutschland befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen hinzugefügt. Eine Beantragung ist ab dem 29.04.2024 möglich. Der Versand erfolgt umgehend, wenn hier alle Vordrucke (Stimmzettel) vorrätig sind.

Ihren Wahlschein können Sie im Amt Berkenthin persönlich, schriftlich und inzwischen auch online beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Sie können die Briefwahl nicht telefonisch beantragen.

Zur Beantragung werden folgende Daten benötigt.

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
  • Ggf. Wählerverzeichnisnummer

Sie können die Briefwahl auch durch einen formlosen Antrag mit den obigen Daten per Email an wahlen@amt-berkenthin.de beantragen.

Nach der Antragstellung werden Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Anschrift versendet. Sie können Ihren Wahlschein auch an eine abweichende Adresse senden lassen oder die Unterlagen persönlich im Amt Berkenthin abholen.
Wie in den Jahr zuvor möchten wir Ihnen auch in diesem Jahr wieder den Postweg empfehlen.
Sollten Sie sich dennoch für eine persönliche Abholung entscheiden, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vorher einen Termin. Dies können Sie nicht nur telefonisch, sondern auch ganz einfach online tun. Hierfür nutzen Sie bitte folgenden Link: Terminvergabe

Hinweis:

Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dies ist bei den meisten Wahlen etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin der Fall. Der späteste Termin zur Antragstellung der Briefwahl ist der Freitag vor dem Wahltag, also der 12.05.2023 bis 12:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) noch am Wahltag von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr in der Amtsverwaltung möglich.

Wie wähle ich per Briefwahl?

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.

Der Wahlbrief enthält:

  • Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an die Wahlbehörde
  • Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl

Nach der Überprüfung auf Vollständigkeit machen Sie Ihr Kreuz, um Ihre Stimmen abzugeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den weißen Stimmzettelumschlag und kleben Sie ihn zu.

Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag mit der eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich im Amt Berkenthin ab oder werfen in den Briefkasten des Amtes ein. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Wahl um 18:00 Uhr im Amt Berkenthin vorliegen. Sollte ihre Briefwahlunterlagen nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.

Wahlbehörde:
Amt Berkenthin
Am Schart 16
23919 Berkenthin
Tel.: 04544 8001-0
Mail: wahlen@amt-berkenthin.de

 


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