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Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein

Die Partner, die das Projekt des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein unterstützen, räumen Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte verschiedene Vergünstigungen ein. Die aktuellen Bonusangebote sind auf der Webseite www.ehrenamtskarte.de eingestellt.

Interesse? Sie erhalten die Ehrenamtskarte als Dank und Anerkennung für Ihr ehrenamtliches Engagement. Achten Sie im Alltag an Eingängen oder Kassen auf das Logo der Ehrenamtskarte. Dort erhalten Sie bei Vorlage Ihrer Karte attraktive Vergünstigungen. Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen gekennzeichneten Einrichtungen.

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein können Ehrenamtliche bekommen, die:

  • in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein nachweislich tätig sind, z. B. in Vereinen, Kirchen, Initiativen engagiert sind, und
  • sich in den vergangenen zwei Jahren mindestens drei Stunden pro Woche, bzw. 150 Stunden pro Jahr, ehrenamtlich engagiert haben und
  • für ihre Tätigkeit kein Geld erhalten, also kein Honorar, kein Gehalt oder sonstige geldwerte Vorteile. Eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich und
  • mindestens 16 Jahre alt sind.Text der Webseite www.ehrenamtskarte.de übernommen.
    Foto Fotolia.com (Lizenzrechte beim Amt Berkenthin)
  • Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarten ist die glaubhafte Bestätigung einer verantwortlichen Person, dass die Kriterien eingehalten werden. Aktive der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind sofort berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu erhalten.

Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarten ist die glaubhafte Bestätigung einer verantwortlichen Person, dass die Kriterien eingehalten werden. Aktive der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind sofort berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu erhalten.

Text der Webseite http://www.ehrenamtskarte.de/ entnommen.
Foto Fotolia.com (Lizenzrechte beim Amt Berkenthin)

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